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Alternative Leistungen nach dem Gesetzt 330/2008 GB

Nach dem Gesetz des Slowakischen National Rat Nr. 5/2004 des Gesetzbuches ueber die zur Beschäftigung beitragenden Dienstleistungen ist jeder Arbeitgeber, der mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigt verpflichtet, vom Arbeitsamt fuerendem Register der Arbeitsuchenden Menschen, die Arbeitssuchenden mit Behinderungen, in der Zahl, die 3,2% der Gesamtzahl seiner Mitarbeiter repräsentiert zu beschäftigen/ einzustellen. Gesamtzahl der Beschäftigten ist die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter von in der Arbeit praktisch tätigen Personen während des gesamten Kalenderjahres.

Arbeitgeber, der die Menschen mit Behinderungen nicht beschäftigen kann (kein geeigneter Arbeitsplatz fuer sie hat, etc.), ist verpflichtet den Betrag dem Arbeits- und Sozialamt fuer Familienangelegenheiten des 0,9-fachen der gesamten Arbeitskosten zu zahlen, was aus dem durchschnittlichen Lohn eines Beschäftigten in der Wirtschaft von der ersten bis dritten Quartal des Kalenderjahres berechnet wird, und zwar  vor dem Kalenderjahr, in dem der Arbeitgeber führt die Verpflichtung (für die Nichteinhaltung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen für das Jahr 2012 macht dies fuer die nicht Einhaltung dieses Pflicht den Betrag in Hoehe von 931 EUR). Für das Jahr 2012 sind die Arbeitskosten insgesamt € 1,034.27.

Erforderliche Anteil an der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, kann der Arbeitgeber treffen in Form von den alternativen Leistungen, d.h. durch die Vergabe eines Auftrags dem geschützten Werkstatt oder geschützten Arbeitsplatz. Nach dem Gesetz Nr. 330/2008 des GB womit die Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 5/2004 durchgefuehrt ist/wird, ist/wird es notwendig für den Ersatz eines behinderten Bürger einem geschützten Werkstatt oder geschützten Arbeitsplatz ein Auftrag in der 0,8-fachen der gesamten Arbeitskosten zu geben/zahlen, was wird aus dem Durchschnittslohn der Arbeitnehmer in der Wirtschaft der Slowakischen Republik für die erste bis dritte Quartal des Kalenderjahres berechnet vor dem Kalenderjahr, in dem der Arbeitgeber übernimmt die Verpflichtung, den Vertrag (Auftragswert für die Ersatzvornahme für 2012 bei 827 EUR) zu vergeben. Ein Arbeitgeber, der nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, im Vertrag vereinbarten Preis muss auch den Mehrwertsteuer zuzurechnen.